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Termine

Um Termine mit mir zu vereinbaren, nutzen Sie das Kontaktformular und/oder rufen Sie mich gerne an.

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Ich halte mir die Zeit für den mit Ihnen vereinbarten Termin exklusiv für Sie frei. Ausfallende Termine lassen sich bei kurzfristigen Absagen in der Regel nicht neu vergeben. Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie daher um eine frühzeitige Terminabsage. Erfolgt die Absage erst 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen (siehe § 615 BGB).

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet:

Ich nehme die Kleinunternehmer – Regelung in Anspruch (§19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz) und weise in der Rechnung keine Umsatzsteuer aus.

 

Was kostet eine Sitzung?

Ich arbeite auf privater Abrechnungsbasis. Das erste Gespräch kostet 50 € (für ca. 60 Minuten). Sie können sich nach jeder Sitzung für oder gegen einen weiteren Termin entscheiden.  Das Beraterhonorar für jede weitere Sitzung beträgt 50 € (ca. 60-minütiges Gespräch) bzw. 75 € (für ca. 90-minütiges Gespräch). Es wird viertelstündlich abgerechnet. Wenn eine längere Sitzungsdauer vereinbart wird, erhöht sich das Honorar entsprechend. Sie entscheiden über Dauer und Anzahl der Sitzungen.

Einzelgespräche dauern in der Regel zwischen 60 Minuten und 90 Minuten. Bei Paar- oder

Familiengesprächen hat sich eine längere Sitzungsdauer von 90 bis 120 Minuten bewährt.

 

Was kostet die Stressprävention?

Die Kosten für den Präventionskurs betragen 140 € und werden anteilig über alle gängigen Krankenkassen refinanziert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Kasse. Sie finden den Kurs im Bereich Gesundheitskurse/ Prävention. 

 

Wann werden die Kosten für systemische Therapie von der Krankenkasse übernommen?

Die systemische Therapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren und erhielt bereits seit 2008 die Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie.  Ebenfalls hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November 2018 den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren anerkannt. Die systemische Therapie ist in Deutschland  somit den allgemeinen Richtlinienverfahren der Krankenkassen zugeordnet. Seit 2020 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer systemischen Therapie bei Erwachsenen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist.  

Sollten Sie eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich an einen niedergelassenen Psychiater oder Psychotherapeuten wenden. Dieser wird Ihnen, bei Vorliegen einer bestimmten Symptomatik, eine Diagnose nach ICD 10 stellen. Mit dieser Diagnose treten Sie in den Status eines behandlungsbedürftigen Patienten für Ihre Krankenkasse ein. Falls Sie dies in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine eventuelle Kostenübernahme erkundigen. Wir informieren Sie gern in individueller Absprache.